Satzung des verbrauchers Gewinnspiel

SATZUNG DES VERBRAUCHERGEWINNSPIELS

der Handelsgesellschaft Be Lenka s.r.o.


Art. I. Einleitende Bestimmungen

1. Die Gesellschaft Be Lenka s.r.o., mit Sitz in Obchodná 9076/3D, 010 08 Žilina, Slowakische Republik, ID-Nr.: 51085291, eingetragen im Handelsregister des Bezirksgerichts Žilina, Abteilung: Sro, Einlage-Nr.. 68526/L, E-Mail-Adresse: info@belenka.com, Telefonkontakt: +421 948 191 469 (nachstehend "Veranstalter" genannt), erlässt die folgende Satzungen (nachstehend "Satzungen" genannt), die den Ablauf und die Regeln des Verbrauchergewinnspiels regeln, dessen nähere Beschreibung in Artikel II (nachstehend "Gewinnspiel" genannt) enthalten ist.

2. Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel bestätigen die Teilnehmer, dass sie die Bedingungen des Gewinnspiels, wie sie in den vorliegenden Teilnahmebedingungen dargelegt sind, gelesen haben und ihnen zustimmen.


Art. II. Weitere Informationen zu den Hauptbedingungen des Gewinnspiels

Der Veranstalter informiert hiermit über die wichtigsten Bedingungen des Gewinnspiels:

1. Das Gewinnspiel läuft vom 10.3.2024 bis zum 14.3.2024.

2. An dem Gewinnspiel kann jeder teilnehmen, der einen Kommentar zu dem Gewinnspiel-Post auf der Facebook-Seite von Be Lenka oder auf dem Instagram-Account @belenka_barefoot abgibt.

3. Der Gewinner des Gewinnspiels wird spätestens am 15.3.2024 ausgewählt, und die Auswahl des Gewinners erfolgt nach dem Zufallsprinzip.

4. Die Ergebnisse des Gewinnspiels werden dem Gewinner über Facebook oder Instagram mitgeteilt. Wenn die anderen Teilnehmer nicht innerhalb der oben genannten Frist über den Gewinn des Gewinnspiels benachrichtigt werden, bedeutet dies, dass sie nicht ausgewählt worden sind.

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6. Die Preise werden den Gewinnern spätestens am 31.3.2024 ausgehändigt und können bis zum 31.5.2024 eingelöst oder verwendet werden.


Art. III. Zusätzliche Bedingungen für die Teilnahme an dem Gewinnspiel

(1) An dem Wettbewerb kann nur eine natürliche Person - Verbraucher (im Folgenden "Teilnehmer" oder " Wettbewerbsteilnehmer" genannt) teilnehmen.

2. Teilnehmer kann nur derjenige werden, der die Bedingungen für die Teilnahme am Wettbewerb erfüllt, wie sie in den vorliegenden Bestimmungen festgelegt sind.

3. Von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen sind Personen, die in einem Arbeitsverhältnis oder einer ähnlichen Beziehung zum Veranstalter oder zum Wettbewerbspartner stehen, sowie Personen, die diesen Personen im Sinne von Artikel 116 des Gesetzes Nr. 40/1964 Slg. des Bürgerlichen Gesetzbuches nahestehen. Sollte eine solche Person zu den Gewinnern des Wettbewerbs gehören, wird der Preis nicht an sie ausgehändigt. Ebenso wird der Preis nicht ausgehändigt, wenn der Veranstalter feststellt oder den begründeten Verdacht hat, dass einer der Teilnehmer oder eine andere Person, die den Teilnehmer bei der Erlangung des Preises unterstützt hat, eine betrügerische oder unlautere Handlung begangen hat.

4. Ein Wettbewerbsteilnehmer darf nur einmal am Wettbewerb teilnehmen, sofern in Artikel II nichts anderes bestimmt ist.

5. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer, die gegen die Teilnahmebedingungen des Wettbewerbs verstoßen, vom Wettbewerb auszuschließen.

6. Ist eine Bedingung für die Teilnahme am Wettbewerb die Einreichung eines Kommentars, einer Rezension, eines Fotos oder eines anderen Ergebnisses der kreativen geistigen Tätigkeit der Teilnehmer (im Folgenden "Werk" genannt), so erteilt der Teilnehmer dem Veranstalter und dem Partner mit der Einreichung des Werks die unentgeltliche Erlaubnis, das Werk für ihre kommerziellen und nichtkommerziellen Zwecke auf jede erdenkliche Weise zu nutzen. Insbesondere darf das Werk vervielfältigt, der Öffentlichkeit in irgendeiner Weise zugänglich gemacht, auf einem beliebigen technischen Medium aufgezeichnet, verändert oder mit anderen Werken kombiniert werden. Diese Zustimmung wird exklusiv und zeitlich unbegrenzt für die Dauer des Urheberrechts des Teilnehmers erteilt, wobei sowohl der Veranstalter als auch der Partner berechtigt sind, nach eigenem Ermessen Unterlizenzen zu vergeben oder die Zustimmung zur Nutzung des Werkes ohne jegliche Einschränkung zu übertragen.


Art. IV. Ablauf des Gewinnspiels

1. Das Gewinnspiel läuft von 00:00:00 am ersten Tag des Gewinnspiels bis 23:59:59 am letzten Tag des Gewinnspiels.

2. Teilnehmer, die alle Bedingungen für die Teilnahme am Gewinnspiel erfüllen, nehmen automatisch an der Verlosung der in Artikel II genannten Preise teil.

3. Die Preise werden den Teilnehmern vom Veranstalter oder einem der Wettbewerbspartner (falls ein solcher in Artikel II angegeben ist) innerhalb der in dieser Satzung festgelegten Fristen ausgehändigt.

4. Falls der Gewinner den Preis nicht an seiner dem Veranstalter und/oder Partner mitgeteilten Zustelladresse oder gemäß der anderweitig vereinbarten Zustellungsmethode abholt, verfällt sein Anspruch auf den Preis, und der Preis geht an den Veranstalter und/oder Partner über, der beschließen kann, einen anderen Gewinner auszuwählen. In diesem Fall hat der Gewinner keinen Anspruch auf eine Entschädigung durch den Veranstalter oder den Partner.

5. Weder der Veranstalter noch der Partner haften für etwaige Mängel an den Preisen oder für Schäden, die der Teilnehmer im Zusammenhang mit der Nutzung (Realisierung) der Preise verursacht. Eine Reklamation der Gewinnpreise als unentgeltlich erlangt ist ausgeschlossen. Weder der Veranstalter noch der Partner übernehmen eine Garantie für die Gewinnpreise, noch leisten sie Schadenersatz für die Gewinnpreise oder Teile davon, noch erstatten sie deren Geldwert.


Art. V. Schutz von personenbezogenen Daten

1. Die freiwillig übermittelten personenbezogenen Daten der Teilnehmer des Gewinnspiels werden vom Veranstalter in erster Linie zum Zwecke der Teilnahme am Gewinnspiel, der Auswertung des Gewinnspiels, der Aushändigung der Preise, der Ausübung und Verteidigung der Rechte und Rechtsansprüche des Veranstalters und des Partners verarbeitet und möglicherweise für andere Zwecke verwendet, wenn der Veranstalter und/oder der Partner einen entsprechenden Rechtsanspruch auf Verarbeitung erhält, der dem Teilnehmer des Gewinnspiels stets mitgeteilt wird.

2. Die Verarbeitung personenbezogener Daten für die oben genannten Zwecke beruht auf einem berechtigten Interesse gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG ("DSGVO"), nämlich dem Interesse an der Erfüllung der im vorstehenden Absatz genannten Zwecke, die ohne die Bereitstellung der personenbezogenen Daten der Teilnehmer des Wettbewerbs nicht möglich wäre.

3. Erteilt der Wettbewerbsteilnehmer außerdem eine gesonderte Zustimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten, werden seine Kontaktdaten zum Zwecke der Marketingkommunikation verarbeitet, d. h. zum Zwecke des Geschäftsangebots, der Erbringung von Dienstleistungen und der Marktforschung, einschließlich der Zusendung von Informationen über organisierte Veranstaltungen, Produkte und andere Aktivitäten des Veranstalters oder Partners (je nachdem, wem diese Zustimmung erteilt wurde), solange der Wettbewerbsteilnehmer am Erhalt solcher Nachrichten interessiert ist. Der Rechtstitel ist in diesem Fall die Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) DSGVO.

4. Personenbezogene Daten werden vom Veranstalter und vom Partner (falls der Partner die Preise aushändigt) nur für die oben genannten Zwecke verarbeitet.

5. Die folgenden personenbezogenen Daten werden verarbeitet:

a) Für die Teilnahme und die Bewertung des Gewinnspiels erfolgt die Verarbeitung durch den Veranstalter in der Eigenschaft als Verantwortlicher und verarbeitet: Vor- und Nachname und Kontaktdaten des Teilnehmers.

b) Für die Übergabe der Preise erfolgt die Verarbeitung durch den Veranstalter oder den Partner oder den Veranstalter als Vermittler, je nachdem, wer in den Teilnahmebedingungen des Gewinnspiels als Überbringer der Preise benannt wurde, und diese Person verarbeitet: den Vor- und Nachnamen und die Kontaktdaten des Teilnehmers.

c) Für Marketingmitteilungen erfolgt die Verarbeitung durch den Veranstalter und/oder den Partner (je nachdem, wer die Zustimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten erteilt hat), wobei die folgenden Daten von diesen Personen verarbeitet werden: die E-Mail-Adresse des Gewinnspielteilnehmers.

6. Personenbezogene Daten werden nicht in Drittländer übermittelt oder an internationale Organisationen weitergegeben.

7. Kategorien von möglichen Empfängern personenbezogener Daten:

Der Veranstalter, der Wettbewerbspartner, Personen in der Eigenschaft als Vermittler (Zusteller, Anbieter von Buchhaltungsdiensten, Newsletter-Diensten, CRM-Systemadministratoren, Webhosting-Dienstleister usw.).

8. Der Teilnehmer erkennt an, dass er nach der Datenschutz-Grundverordnung das Recht hat, Zugang zu personenbezogenen Daten, deren Berichtigung oder Löschung zu verlangen ("Recht auf Vergessenwerden"), das Recht, die Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten zu widerrufen (wenn die Verarbeitung auf der Grundlage der Einwilligung erfolgt), das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, das Recht auf Übermittlung solcher Daten und das Recht, eine Beschwerde beim Amt für den Schutz personenbezogener Daten einzureichen. Der Teilnehmer hat das Recht, der Verarbeitung personenbezogener Daten, die auf der Grundlage eines berechtigten Interesses verarbeitet werden, zu widersprechen.

9. Die Verarbeitung personenbezogener Daten beinhaltet keine automatisierte Entscheidungsfindung oder Profilierung.

10. Personenbezogene Daten werden stets so lange verarbeitet, wie es für die Erreichung der angegebenen Zwecke der Verarbeitung unbedingt erforderlich ist, wobei die gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen zu berücksichtigen sind. D.h. für die Dauer des Gewinnspiels, für den Zeitraum, der im Einkommenssteuergesetz (oder in anderen Gesetzen) vorgesehen ist, und für den Zeitraum, in dem Rechte und Ansprüche, die sich aus der Teilnahme am Gewinnspiel und aus der Aushändigung und Realisierung der Gewinne ergeben, nach den einschlägigen Gesetzen geltend gemacht werden können, unter Berücksichtigung der Verjährungsfristen des Gesetzes Nr. 40/1964 Slg.


Art. VI. Schlussbestimmungen

1 Der Veranstalter erklärt, dass die Betreiber von Facebook, Instagram, Twitter oder LinkedIN nicht an dem Wettbewerb beteiligt sind und keine Verpflichtungen gegenüber den Teilnehmern haben.

2. Der Veranstalter gibt hiermit bekannt, dass die Aufsichtsbehörde, an die sich die Teilnehmer im Zusammenhang mit dem Ablauf des Wettbewerbs wenden können, die Inspektion der Slowakischen Gewerbeaufsicht für den Bezirk Žilina mit Sitz in Predmestská 71, Postfach B-89, 011 79 Žilina ist.

3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Wettbewerb vollständig zu annullieren sowie die Bedingungen des Wettbewerbs zu ändern, indem er eine aktualisierte Fassung dieser Satzung oder zusätzliche Informationen über den Wettbewerb auf der Website des Veranstalters veröffentlicht. Ein Teilnehmer, der mit einer solchen Änderung nicht einverstanden ist, hat das Recht, innerhalb von drei (3) Tagen nach Veröffentlichung der Änderung auf der Website des Veranstalters vom Wettbewerb zurückzutreten; andernfalls wird davon ausgegangen, dass der Teilnehmer die Änderung der Wettbewerbsbedingungen akzeptiert hat.

4. Der Gewinner, der in der Slowakischen Republik steuerlich ansässig ist, ist verpflichtet, Einkommenssteuer und Krankenversicherungsprämien auf den Wert des Sachpreises zu zahlen, wenn dieser Wert 350 EUR übersteigt. In diesem Fall ist der Versanstalter verpflichtet, dem Gewinner eine Gewinnbescheinigung auszustellen, die er zur Erfüllung der oben genannten Verpflichtungen verwendet.

5. Für die durch diese Satzung nicht geregelten Rechtsverhältnisse gilt das allgemein verbindliche Recht der Slowakischen Republik.

6. Diese Satzung tritt am 29.1.2024 in Kraft und wird wirksam.


Be Lenka s.r.o.